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Atemschutz

Unter Atemschutz versteht man sämtliche Handlungen, die das Ziel verfolgen, schädliche Stoffe (Atemgifte), welche über den Atemkreislauf in den Körper gelangen könnten, fernzuhalten.

Brandrauch zum Beispiel enthält eine Vielzahl von Atemgiften. Daher müssen wir überall dort, wo Atemgifte sein könnten, mit der Gefahr rechnen, dass wir Schadstoffe einatmen. Abgesehen von Atemgiften kann es allerdings auch vorkommen, dass an der Einsatzstelle, aus welchen Gründen auch immer, Sauerstoffmangel herrscht. 

Aus diesen Gründen sind im Einsatz zum Teil besondere Schutzmaßnahmen erforderlich. Eine dieser besonderen Schutzmaßnahmen kann zum Beispiel das Tragen von Atemschutzgeräten, die uns von der Umgebungsluft unabhängig machen, sein.

Für den Umgang mit derlei Geräten und den speziellen Einsatzanforderungen ist eine eigene Ausbildung erforderlich. Diese besteht in Niederösterreich aus insgesamt sechs Stufen, wobei die ersten drei verpflichtend für jeden Geräteträger sind, und die Stufen 4 – 6 eine Empfehlung darstellen.

  • Stufe 1 - "Gewöhnungsübung unter Atemschutz"

  • Stufe 2 - Modul "Atemschutzgeräteträger"

  • Stufe 3 - Erweiterte Atemschutzausbildung

  • Stufe 4 - Wärmegewöhnungsanlagen (WGA) gasbefeuert

  • Stufe 5 - Wärmegewöhnungsanlagen (WGA) feststoffbefeuert

  • Stufe 6 - Rauchdurchzündungsanlagen

Aufgrund der Ausrüstung und der entsprechenden Ausbildung sind die Feuerwehrmitglieder in der Lage, die an Sie gestellten Aufgaben zu bewältigen, darunter fallen vor allem die Durchführung von notwendigen Tätigkeiten im Zuge von Einsätzen zur Menschenrettung, Brandbekämpfung und Gefahrenbeseitigung.

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